So lesen Sie Ihre SCHUFA-Datenkopie
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten bei der SCHUFA Holding AG. Dieser Leitfaden erklärt sachlich, wie die Datenkopie aufgebaut ist, worauf Sie beim Prüfen achten sollten und wie Sie fehlerhafte Einträge korrigieren oder löschen lassen können.
Hinweis: Die Datenkopie ist bei der SCHUFA direkt kostenlos erhältlich (www.schufa.de). Dieser Leitfaden dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
1. Die typischen Abschnitte einer Datenkopie
Eine SCHUFA-Datenkopie enthält in der Regel folgende Abschnitte:
- Stammdaten: Name, Geburtsdatum, aktuelle und frühere Anschriften. Prüfen Sie diese Angaben auf Vollständigkeit und Aktualität.
- Vertragsdaten: Laufende und abgeschlossene Verträge – z. B. Kredite, Kreditkarten, Girokonten, Mobilfunk-, Leasing- und Ratenkaufverträge.
- Zahlungsstörungen / Negativmerkmale: Offene Forderungen, Inkassofälle, Mahnbescheide oder Insolvenzverfahren.
- Anfragen: Übersicht darüber, welche Vertragspartner in den letzten Monaten Bonitätsauskünfte zu Ihrer Person eingeholt haben.
- Score-Werte: Ihr aktueller Basisscore sowie branchenspezifische Scores (z. B. Banken, Telekommunikation, Handel).
2. Checkliste: veraltete oder fehlerhafte Einträge erkennen
Gehen Sie Ihre Datenkopie systematisch durch und prüfen Sie insbesondere:
- Erledigte Forderungen älter als 3 Jahre: Beglichene Negativeinträge werden gemäß Verhaltensregeln in der Regel drei Jahre nach dem Jahr der Erledigung gelöscht. Sind solche Einträge noch vorhanden, können Sie eine Löschung verlangen.
- Unbekannte oder falsch zugeordnete Verträge: Kontrollieren Sie jede Position. Verträge, die Sie nie abgeschlossen haben, können auf Verwechslung oder Identitätsmissbrauch hindeuten.
- Fehlerhafte Adress- oder Stammdaten: Falsche Schreibweisen, veraltete Adressen oder Verwechslungen mit gleichnamigen Personen sollten Sie umgehend melden.
- Bereits gekündigte oder abgelöste Verträge: Diese sollten korrekt als erledigt gekennzeichnet sein.
- Anfragen, die Sie nicht veranlasst haben: Auch diese können Sie nachfragen und ggf. widersprechen.
3. Ihr Löschanspruch nach Art. 17 DSGVO
Nach Art. 17 DSGVO haben Sie das Recht, die Löschung Sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen, wenn u. a. einer der folgenden Gründe zutrifft:
- Die Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig.
- Sie widerrufen eine Einwilligung und es fehlt eine andere Rechtsgrundlage.
- Sie widersprechen der Verarbeitung und es liegen keine vorrangigen Gründe vor.
- Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich.
Die SCHUFA prüft Ihren Antrag und muss innerhalb angemessener Frist – in der Regel binnen eines Monats – Auskunft über das Ergebnis geben.
4. Musterschreiben: Widerspruch bzw. Löschantrag an die SCHUFA
Sie können folgendes Musterschreiben als Textbaustein nutzen und individuell anpassen:
[Ihr Vor- und Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]
[Geburtsdatum]
SCHUFA Holding AG
Postfach 10 34 41
50474 Köln
Ort, Datum
Widerspruch / Antrag auf Berichtigung und Löschung nach Art. 16, 17 und 21 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der weiteren Verarbeitung des/der nachfolgend bezeichneten Eintrags/Einträge und beantrage die Berichtigung bzw. Löschung meiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 und 17 DSGVO:
– Eintrag/Vertrag: [genaue Bezeichnung, Vertragspartner, Vertragsnummer]
– Grund: [z. B. „Forderung wurde am [Datum] beglichen und ist seit mehr als drei Jahren erledigt", „Vertrag ist mir unbekannt", „Adressdaten sind falsch"]
Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Löschung/Berichtigung sowie um Mitteilung darüber, an welche Empfänger die betroffenen Daten übermittelt wurden.
Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO erwarte ich Ihre Rückmeldung innerhalb eines Monats.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name in Druckbuchstaben]
5. Weitere Hinweise
- Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises bei (nicht benötigte Angaben wie Zugangsnummer können geschwärzt werden), damit die SCHUFA Ihre Identität prüfen kann.
- Bewahren Sie Zahlungs- und Erledigungsnachweise auf – sie stützen Ihren Antrag.
- Bei anhaltender Ablehnung können Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.